Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Archiv für November 2016

Keine Beendigung des Fitnesstudio-Vertrags

Aufgepasst bei Abschluss eines Fitnessstudio-Vertrags. Laut BGH-Rechtsprechung ist Wohnsitzwechsel wegen Versetzung kein Beendigungsgrund. Der BGH hat die Rechtstellung von Fitnessstudios bei der vorzeitigen Beendigung längerfristiger Verträge gestärkt. Ein Wohnsitzwechsel ist auch dann kein Grund für eine vorzeitige Kündigung, wenn die Wohnsitzänderung Folge einer beruflichen Versetzung ist. Ein in Hannover lebender Soldat hatte 2010 einen Fitnessstudio-Vertrag […]

Veröffentlicht am 01.11.2016