Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt vertragliche Beziehungen des täglichen Lebens zwischen natürlichen Personen, Verbrauchern, Unternehmern u.a. Dazu gehören die Teilbereiche Kaufrecht, Mietrecht, Dienstleistungsrecht, Reiserecht, Werkrecht, Schenkung, Darlehensverträge, Verjährung und vieles mehr.

 

Die gesetzlichen Grundregelungen finden sich hierzu im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), insbesondere auch zu Fragen des Schadenersatzes, der Leistungsverpflichtung, der Gewährleistung, eines Vertrages überhaupt bis hin zu Regelungen im Mangelfall, Zahlungsverzug, Mahnkosten und Mahnzinsen.

 

Welche Rechte habe ich als Käufer, wenn sich die mir verkaufte Ware als mangelhaft herausstellt? Hat der Verkäufer im Gegenzug bei einer Mängelanzeige auch Rechte? Habe ich als Geschädigter eine Schadensminderungspflicht? Kann eine Schenkung zurück gefordert werden? Wie muss eine Vereinbarung aussehen, damit sie den Charakter eines Darlehensvertrages erhält? Habe ich bei der Geltendmachung von Rechten Fristen einzuhalten?

 

Gesetzliche Regelungen geben vor, wie Rechte aus Verträgen wahrgenommen werden können, welche Formalien und Fristen zu beachten sind, wer die Kosten bei vertragswidrigem Verhalten trägt. Hier wird geregelt, wie man seine Ansprüche durchsetzen kann.

 

Es gilt der Grundsatz, Vertrag ist Vertrag und Verträge sind einzuhalten. Was aber ist eigentlich ein Vertrag und wie unterscheidet er sich von einem Angebot? Hat ein Verbraucher besondere Rechte und der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher besondere Pflichten? Wer ist ein Unternehmer?