Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

SCHUFA – Selbstauskunft kostenlos

Veröffentlicht am 07.04.2010

Das Bundesdatenschutzgesetz wurde in der vergangenen Legislaturperiode der Bundesregierung mehrfach novelliert. Verschiedenen Änderungen gelten bereits seit  September 2009, andere seit 1. April 2010 und wieder andere treten erst im Juni 2010 in Kraft.

Seit 1. April 2010 ist es Verbrauchern nun möglich, kostenlos über die ihre eigene Person betreffenden, bei der SCHUFA registrierten Daten Auskunft zu erhalten. Der Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden. Die SCHUFA gewährt die kostenlose Auskunft einmal jährlich.

Doch was ist die SCHUFA überhaupt?

Die SCHUFA Holding AG mit Sitz in Wiesbaden ist nach eigener Darstellung eine Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung. Sie ist ein privatwirtschaftliches deutsches Unternehmen und dient dazu, ihre Vertragspartner vor Kredit- und Zahlungsausfällen zu bewahren.

Die SCHUFA speichert Daten von Kunden ihrer Vertragspartner. Dazu gehören Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht und von dem jeweiligen Kunden abgeschlossene Geschäfte, wie Kredit-, Leasing- und Kontoverträge, Telekommunikationsverträge, Kundenkonten des Handels, insbesondere des Versandhandels. Zusätzlich werden Abweichungen im Zahlungsverhalten, gerichtliche Entscheidungen betreffend die gespeicherten Verträge, Missbrauch von Konten und des Weiteren Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen (eidesstattliche Versicherungen oder Haftbefehle gemäß Schuldnerverzeichnis) sowie amtliche Bekanntmachungen (z.B. Insolvenz) gespeichert.

Kontenstände oder Höhe von Einkünften werden bei der SCHUFA nicht gespeichert.

Für de Speicherung der Vertragsdaten benötigt der jeweilige Vertragspartner die Einwilligung des Verbrauchers.

Wir alle kennen die sogenannte SCHUFA-Klausel, ohne deren Unterzeichnung in der Regel kein Konto, kein Kredit,  kein Ratenzahlungsvertrag im Versandhandel, kein Handyvertrag mehr abgeschlossen wird.

Da die gespeicherten Daten von der ordnungsgemäßen Mitteilung der Vertragspartner der SCHUFA abhängen und somit auch Fehler enthalten könnten oder die Speicherungen veraltet sein könnten, empfehlen wir jedem Verbraucher einmal jährlich  von der Möglichkeit der kostenlosen SCHUFA-Selbstauskunft Gebrauch zu machen.

Wichtiger Hinweis: Der Artikel dient ausschließlich der allgemeinen und persönlichen Information. Er kann die individuelle Beratung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen. Der Autor übernimmt auch keinerlei Gewähr und keine Haftung, die aus einer Verwendung der bereitgestellten Informationen resultieren. Der Autor gibt weder rechtliche noch steuerrechtliche Empfehlungen, mit denen eine Mandatsbeziehung begründet wird. Dessen ungeachtet sind sämtliche Informationen mit größter Sorgfalt und bestem Wissen und Gewissen erhoben und weitergegeben worden.