Am 11. Juni 2010 treten wichtige Neuregelungen im Widerrufs- und Rückgaberecht durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teil der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung des Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass bei Fernabsatzgeschäften über eine Internetauktionsplattform und solchen in einem herkömmlichen Internetshop weitgehend gleiche Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen gelten.

Auch wird die BGB-Informationspflichten-Verordnung als neuer Art. 246 in das EGBGB aufgenommen und erhält dadurch Gesetzescharakter und mit dem neuen § 360 Abs. 3 S. 1, 2 BGB wird klargestellt, dass derjenige, welcher die Muster aus EGBGB verwendet, die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfüllt. Dies führt zu mehr Rechtssicherheit. Unternehmer, die für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht die neuen Muster verwenden, müssen künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristete Widerrufs- bzw. Rückgaberechte mehr fürchten.

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