Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Neuer Bußgeldkatalog seit 1. Februar 2009 in Kraft

Veröffentlicht am 01.05.2009

Seit dem 1. Februar 2009 gilt der neue Bußgeldkatalog. Die Bußgelder für Raser, Drängler und Alkoholsünder wurden deutlich erhöht – für zu hohe Geschwindigkeit, die Missachtung der Vorfahrt und Fahrten unter Alkohol oder Drogen am Steuer werden sie zum Teil verdoppelt. Die Neufassung des Bußgeldkatalogs ist die drastischste Erhöhung, seit dem es das Regelwerk gibt. Kleiner Trost: Bei leichteren Verstößen im Straßenverkehr wie Parkverstößen bleibt alles beim Alten. Die Verwarnungsgelder und die Punkteeinträge im zentralen Verkehrsregister in Flensburg bleiben unverändert. Auch die Dauer der verhängten Fahrverbote wird nicht verlängert.

Auszug aus dem neuen Bußgeldkatalog:

Tatbestand bisher (Euro) neu (Euro)
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit inner-/außerhalb geschlossener Ortschaften
21-25 km/h 50/40 80/70
26-30 km/h 60/50 100/80
31-40 km/h 100/75 160/120
41-50 km/h 125/100 200/160
51-60 km/h 175/150 280/240
61-70 km/h 300/275 480/440
über 70 km/h 425/375 680/600
Unangepasste Geschwindigkeit (z.B. Glätte, Regen) 50 100
Alkohol, Drogen
1. Verstoß 250 500
2. Verstoß 500 1000
3. Verstoß 750 1500
Rote Ampel überfahren 50 90
– bei länger als 1 Sek. Rot 125 200
– mit Gefährdung 200 320
– mit Sachbeschädigung 200 360
Bahnübergang umfahren 450 700
Drängler (Abstand in Meter bei mehr als 80 km/h)
< 5/10 v. halben Tacho 40 75
< 4/10 v. halben Tacho 60 100
< 3/10 v. halben Tacho 100 160
< 2/10 v. halben Tacho 150 240
< 1/10 v. halben Tacho 200 320
Drängler (Abstand in Meter bei mehr als 130 km/h)
< 5/10 v. halben Tacho 60 100
< 4/10 v. halben Tacho 100 180
< 3/10 v. halben Tacho 150 240
< 2/10 v. halben Tacho 200 320
< 1/10 v. halben Tacho 250 400
Vorfahrt missachtet 50 100
Illegale Kfz-Rennen
Teilnehmer/Veranstalter
150/200 400/500

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