Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Die neue Winterreifenpflicht – Hohe Geldbußen drohen!

Veröffentlicht am 11.02.2011

„Vom Eise befreit sind Strom und Bäche …“

Die milderen Temperaturen lassen den einen oder anderen vergessen, dass die Zeit der notwendigen Winterbereifung noch lange nicht vorüber ist. Für diesbezügliche Klarheit hat die, am 4. Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretene Modifizierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) gesorgt. Bislang hatte sich der Gesetzgeber mit konkreten Anforderungen an die Kraftfahrer zurückgehalten. Die Fahrzeuge sollten lediglich an die jeweiligen Witterungsverhältnisse angepasst sein. Mit dieser Unbestimmtheit ist es nun vorbei.

Beim Auftreten von „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ müssen Kraftfahrzeuge, und dazu zählen auch Mopeds und Motorräder, mit M+S-Reifen ausgerüstet sein. Dieser Reifentyp soll durch sein Laufflächenprofil und seine Materialstruktur bessere Fahreigenschaften auf winterlichen Strassen garantieren. Aber Vorsicht, nicht immer weist der „M+S“-Schriftzug an Ihren Reifen auch auf diese Eigenschaften hin. Das Symbol ist bislang nicht urheberrechtlich geschützt. Deshalb gehen einige Hersteller in China und den USA sehr freizügig mit der Vergabe dieses Etiketts um. Die genaue Definition des Begriffs „M+S-Reifen“ steht noch aus.  Bis es soweit ist, muß sich der Kraftfahrer auf die Herstellerangabe verlassen. Damit dürften auch Allwetterreifen, bzw. Ganzjahresreifen mit dem „M+S“-Zeichen noch der gesetzlichen Vorgabe genügen. Wer allerdings ganz sicher gehen will, sollte beim Reifenkauf  auf das piktographierte Bergsymbol mit der Schneeflocke achten. Das steht für ein gesondert geprüftes Traktionsverhalten der Reifen.

Einhergehend mit der Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben wurde gleichzeitig das Bußgeld für einen Verstoß gegen diese Auflage drastisch erhöht. Statt bisher 20 Euro, sind nun 40 Euro fällig. Falls durch die falsche Bereifung zusätzlich der Verkehr behindert wird, kostet das den Kraftfahrer sogar 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Auch auf den Versicherungsschutz kann die Verwendung ungeeigneter Reifen Auswirkungen haben. Zwar hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft betont, dass die Haftpflichtversicherung auch zukünftig für Schäden an anderen Personen oder Sachen aufkommen wird, wenn die falsche Bereifung für den Unfall ursächlich war. Hat sich der Versicherte aber grob fahrlässig verhalten, weil er etwa mit Sommerreifen im Gebirge unterwegs war, dann muss er damit rechnen, die eigenen Schäden nicht voll erstattet zu bekommen.

In diesem Sinne: Gute Fahrt!

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