Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Archiv für September 2014

Urteil: Schäden durch ungeöffnete Ausgangstore einer Autowaschanlage

Wird ein Auto in einer Waschstraße beschädigt, weil sich am Ausgang die Tore nicht öffnen, haftet der Betreiber der Waschanlage. Der Geschädigte muss den Vorgang allerdings so darlegen, dass eindeutig ist, dass der Schaden allein durch das Waschen entstanden sein kann. Dies reicht zum Nachweis der Haftung des Betreibers aus. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins […]

Veröffentlicht am 19.09.2014