Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Archiv für Juli 2014

Neuregelung des Elternunterhalts – BGH begrenzt Pflichten der Kinder

Verfügt ein Ehepartner über kein eigenes Einkommen, hat er gegenüber dem Partner einen Anspruch auf Taschengeld aus dem Familieneinkommen. Künftig darf also nicht mehr, wie es bisher häufig der Fall war, die Hälfte des Taschengelds für den Elternunterhalt herangezogen werden. Nicht nur Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt. Sind die Eltern bedürftig, werden auch Kinder zur […]

Veröffentlicht am 18.07.2014