Der BGH und die europäische Verbrauchsgüterkaufrichtlinie

Immer wieder geschieht es, dass Verbraucher eine gekaufte Ware reklamieren müssen, da sie Mängel aufweist. Nicht selten wird dem Verbraucher im Rahmen der Gewährleistungsrechte ( § 437 BGB ) Nacherfüllung durch Lieferung einer neuen mangelfreien Ware angeboten. Manche Verkäufer verlangen vom Verbraucher dann für die zeitweise Nutzung der bemängelten Ware eine Entschädigung, auch Wertersatz genannt.