Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Archiv für Dezember 2009

Privates Abschleppen von Falschparkern

„Privates Abschleppen ist auch noch nach zweitägiger unberechtigter Nutzung eines Parkplates erlaubt. Die Höhe der Abschleppkosten ist jedoch nicht unbegrenzt. Zwar muss sich der Geschädigte nicht des billigsten Abschleppunternehmens bedienen, es muss der verlangte Schaden aber im Rahmen des Vertretbaren liegen. Dabei kann sich an den Gebühren der Polizei (in Berlin: Polizeinutzungsgebührenordnung vom 15. Oktober 2005) für das Abschleppen eines Fahrzeugs orientiert werden.“ AG Köpenick, Urteil vom 18. Juni 2009 (Az.: 15 C 287/08)

Veröffentlicht am 18.12.2009