Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Archiv für Oktober 2009

Kein generelles Zurückbehaltungsrecht wegen fehlender Pflichtangaben auf Rechnung

Eine Pflicht des Gläubigers auf Ausstellung einer Rechnung mit den Pflichtangaben des § 14 UStG besteht grundsätzlich nicht gegenüber jedem Schuldner und für jede Rechnung, sondern nur dann, wenn der Schuldner ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung einer Rechnung mit diesen Bestandteilen hat.

Veröffentlicht am 07.10.2009