Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Schlagwort: Urne zu Hause

Beschluss des KG Berlin vom 4.11.2008, Az.: 5 U 172/07

Bestattungsunternehmen sind Präsenzunternehmen. Soweit eine Niederlassung nur nach telefonischer Terminvereinbarung für das Publikum erreichbar sein soll, müsste dies so aus der Werbung ersichtlich sein.

Veröffentlicht am 01.05.2009