Am 03.12.2011 tritt der neue Rechtschutz bei überlangen Gerichtsverfahren in Kraft. Das neue Gesetz verhindert überlange Prozesse und bietet eine Entschädigung, wenn es doch zu lange dauert.

 

Als Betroffener ist es wichtig, zunächst gegenüber dem Gericht, welches zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hinzuweisen. Das hilft, überlange Verfahren von vornherein zu vermeiden. Die Richter erhalten durch die Verzögerungsrüge die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen.

 

Wenn sich das Verfahren trotz der Rüge weiter verzögert, kann auf der zweiten Stufe eine Entschädigungsklage erhoben werden. In diesem Entschädigungsverfahren bekommen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger für die sog. immateriellen Nachteile – zum Beispiel für seelische und körperliche Belastungen durch das lange Verfahren – als Regelbetrag 1200 € für jedes Jahr, soweit eine Wiedergutmachung auf andere Weise nicht ausreichend ist. Das Gesetz wurde am 02.12.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Rechtsanwalt Gräning

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