Betreuung nur mit richterlicher Anhörung

Angesichts der mit einer Betreuung verbundenen tiefen Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist eine persönliche Anhörung durch das Betreuungsgericht grundsätzlich unverzichtbar – eine Entscheidung nur nach Aktenlage genügt regelmäßig nicht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit die Bedeutung der richterlichen Anhörung im Betreuungsverfahren herausgestellt. Darum geht es Nachdem die Beschwerdeführerin im Dezember 2010 im […]