Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Archiv für Juli 2009

Keine Anscheinsvollmacht durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung

Die Zulassungsbescheinigung Teil I dient ausschließlich verkehrsstraßenrechtlichen Zwecken und begründet nicht den Anschein einer rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung für den Vorlegenden.

Veröffentlicht am 26.07.2009