Archiv für Juli 2009
Keine Anscheinsvollmacht durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung
Die Zulassungsbescheinigung Teil I dient ausschließlich verkehrsstraßenrechtlichen Zwecken und begründet nicht den Anschein einer rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung für den Vorlegenden.
Veröffentlicht am 26.07.2009