Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung in Deutschland ist ein Verfahren, dass aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols nur durch staatliche Stellen betrieben werden darf. Sie haben einen Vollstreckungstitel, beispielsweise ein Urteil, einen gerichtlichen Vergleich, eine vollstreckbare notarielle Urkunde oder einen Vollstreckungsbescheid und wollen Ihre Forderung eintreiben? Gerne helfen wir Ihnen bei der zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung Ihrer Ansprüche gegen den Schuldner! Zu beachten ist hier, das die erforderlichen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen müssen, nämlich Titel, Klausel, Zustellung.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um beispielsweise Ihre Geldforderung beitreiben zu lassen. Die wohl bekannteste Möglichkeit ist die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, welcher ein entsprechender Antrag an das für die Vollstreckung zuständige Vollstreckungsgericht zugrundeliegt. Aber auch im Rahmen verschiedener Pfändungen in das bewegliche Vermögen (z. B. durch eine Kontopfändung) bzw. durch Sicherungen in das unbewegliche Vermögen (z. B. durch Eintragung einer Sicherungshypothek in das Grundstück des Schuldners) lassen sich Geldforderungen beitreiben.

Aber auch im umgekehrten Fall, wenn Sie unberechtigter Weise als Schuldner einer Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung in Anspruch genommen werden sollen, werden wir Ihre Interessen vertreten und Ihnen mit Hilfe der von der Zivilprozessordnung zur Verfügung gestellten Instituten der Vollstreckungsabwehrklage, Vollstreckungserinnerung oder auch der Drittwiderspruchsklage, um nur einige Möglichkeiten zu nennen, zur Seite stehen.