Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Sozialrecht

Das Sozialrecht dient der Erfüllung des im Grundgesetz in den Artikeln 20 und 28 verankerten Sozialstaatsprinzips. Sozialrecht umfasst  zahlreiche einzelne Rechtsgebiete und ist  in verschiedenen Gesetzen geregelt.

Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches, hier insbesondere mit den Büchern I bis XII, wurden 1976 die Kernbereiche des Sozialrechts zusammengefügt kodifiziert. Hier finden sich allgemeine Regelungen beispielsweise zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, zur Arbeitsförderung, Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung. Darüber hinaus gibt es weitere sozialrechtliche Regelungen beispielsweise im Ausbildungsförderungsrecht (BAföG), Elterngeldrecht, Unterhaltsvorschussgesetz, Wohngeldgesetz u.a.

Angesichts der Vielfältigkeit des Sozialrechts konzentrieren wir uns in unserer anwaltlichen Beratung und Beistandstätigkeit in den sogenannten Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) und Gerichtsverfahren auf Einzelbereiche des Sozialrechtes wie beispielsweise die              Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, der Rentenversicherung im Bereich der Erwerbsminderungsrenten, das Schwerbehindertenrecht einschließlich der Versorgungsmedizin, das Recht der Teilhabe am Arbeitsleben sowie das  Ausbildungsförderungs- und Unterhaltsvorschussrecht.

Sie haben beispielsweise bei dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin  – Versorgungsamt – wegen einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes die Gewährung eines Grades der Behinderung beantragt. Der Grad der Behinderung wird in 10er Schritten von 10 – 100 – eingeteilt. Das Versorgungsamt versagt eine Gewährung oder es gewährt einen Grad der Behinderung, der nach Ihrer Einschätzung der bei Ihnen vorliegenden dauerhaften Funktionsbeeinträchtigung

nicht gerecht wird. Dann haben Sie das Recht des Widerspruchs gegen diese Entscheidung und gar der Klage, sollte Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen werden. Spätestens bei der Führung eines Klageverfahrens sollten Sie sich eines anwaltlichen Beistandes versichern, weil diese Verfahren oftmals recht kompliziert und langwierig sind. Häufig werden Gutachten von medizinischen Sachverständigen eingeholt, die es zu prüfen gilt.

Wir beraten Sie gern zu den hier dargestellten Fragen des Sozialrechts!