Sozialrecht
Sie sind arbeitslos - und haben trotzdem viele Rechte und Möglichkeiten!
Bei Bezug von Arbeitslosengeld lohnt es sich meist, einen Wohngeldantrag zu stellen.
Wenn Sie Kinder und einen Anspruch auf Kindergeld haben, steht Ihnen zugleich der sogenannte “erhöhte Leistungssatz” bei Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe zu. Das bedeutet: Sie bekommen dann nicht nur das Kindergeld, sondern auch mehr Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe (sog. Kinderzuschlag).
Bei Bezug von Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe oder auch BaföG können Sie sich von den Zuzahlungen zu Arznei- und Hilfsmitteln befreien lassen. Dafür müssen Sie nur den Bewilligungsbescheid über die Sozialleistung bei der Geschäftsstelle Ihrer zuständigen Krankenkasse vorzeigen. Sie erhalten dann von der Krankenkasse eine sogenannte Befreiungskarte. Wer diese Karte bei der Apotheke, beim Masseur oder bei der Krankengymnastik vorzeigt, braucht für die verschriebenen Arznei- und Hilfsmittel nichts zu zahlen.
Auch wenn Sie berufstätig sind, können Ihnen Sozialleistungen zustehen! Zum Beispiel:
Wenn Sie ein “Kindergartenkind” haben, sollten Sie bei gesunkenem Einkommen den Erlass oder die Ermäßigung der Kindergartengebühren beantragen. In der Regel sind die Kindergartengebühren nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt. Zumeist gilt dabei: Die Höhe der Kindergartengebühren hängt von dem zu versteuernden Einkommen im vorletzten Kalenderjahr ab. Sinkt jedoch das Einkommen der Eltern deutlich, muss - auf Antrag - bei der Berechnung der Kindergartengebühren sofort das aktuelle Einkommen zugrunde gelegt werden. Meist gilt dabei das Monatsprinzip. Das bedeutet: Wenn Sie beispielsweise am 1. Juli arbeitslos werden, müssen Sie bis Ende Juli eine Ermäßigung oder den Erlass der Gebühren beantragen - andernfalls zahlen Sie für diesen Monat noch den bisherigen Gebührensatz. Wo Sie den Antrag stellen müssen, können Sie dem Bescheid über Ihre Kindergartengebühren entnehmen - meist ist es das städtische Jugendamt.
Bei Bezug von Sozialhilfe, müssen Sie gar keine Kindergartengebühren bezahlen - Antrag stellen nicht vergessen!
Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, sollten Sie sich über einige wichtige Rechte informieren! Zum Beispiel:
Von welchen Angehörigen kann sich das Sozialamt gezahlte Leistungen (teilweise) zurückerstatten lassen? Was wird bei der Sozialhilfe angerechnet; muss ich mein Auto verkaufen? Wird das Einkommen meiner Eltern oder meines Lebensgefährten berücksichtigt? In welcher Höhe steht mir Sozialhilfe zu; gibt es Mehrbedarfszuschläge? Muss ich umziehen, wenn meine Wohnung zu groß ist?
Gern beraten wir Sie in allen Fragen des Sozialrechts!
