Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Mietrecht

Diejenigen unter uns, die kein eigenes Haus oder keine eigene Wohnung ihr eigen nennen, werden regelmäßig mehr oder weniger günstig Wohnraum mieten. Möglicherweise vermieten Sie auch selbst? Leider können Sie auch hierbei, wie in allen Bereichen des sozialen Lebens, mit Problemen konfrontiert werden, für welche der Gesetzgeber in aller Regel jedoch gesetzliche Lösungen und Regelungen geschaffen hat

Was also tun, wenn die Wände feucht, die Nachbarn laut sind, die Miete sich erhöht und Sie nicht sicher sind, ob die Betriebskosten richtig berechnet wurden?

Wie bei fast allen Mängeln gilt zunächst: Beweise sichern! Nur dann kann der Rechtsanwalt bei einer möglichen Auseinandersetzung über die Beseitigung von Mängeln wirklich behilflich sein. Bei gesundheitsbeeinträchtigenden Mängeln (z.B. starker Schimmel) gewährt das Gesetz dem Mieter sogar das Recht fristlos zu kündigen, denn hier geht der Schutz vor Krankheiten wie Asthma und Allergien u.ä. natürlich vor. Beachtet sollte hierbei nur werden, daß man nicht sang- und klanglos ausziehen sollte, sondern dem Vermieter nicht nur schriftlich kündigen, sondern auch den Grund angeben sollte, warum man kündigt.

Weiterhin wichtig zu wissen ist, daß die Miete beispielsweise, von Modernisierungen abgesehen, nur bis zur sogenannten ortsüblichen Miete erhöht werden kann. Vielen wird sicher bekannt sein, daß hierzu unter anderem auch in Berlin in regelmäßigen Abständen ein sogenannter Mietspiegel erstellt wird.

Probleme ergeben sich aber auch oft umgekehrter Konstellation, also seitens des Vermieters. Hier stellen sich oft Fragen wie: Wieviel Miete darf ich nehmen? Wann kann ich die Miete überhaupt erhöhen? Wann darf ich den Mietvertrag kündigen? Was kann ich tun, wenn der Mieter Mitmieter belästigt, die Miete nicht zahlt oder 10 Hunde in der Wohnung hält? Wie und wann muß ich Betriebskosten abrechnen?

Insbesondere auch zu letzterer Problematik hat sich seit dem letzten Jahr hier gesetzlich einiges verändert, der Vermieter hat beispielsweise nach dem Abrechnungszeitraum nur noch ein Jahr Zeit, um etwaige Betriebskostennachforderungen geltend zu machen.

Der Rechtsanwalt ist nicht nur bei der Klärung all dieser Fragen behilflich, er berät Sie auch, ob Mieter oder Vermieter, beim Abschluß eines Mietvertrages oder entwirft einen solchen. Nicht nur bei Wohnraummietverträgen, sondern auch bei gewerblicher Vermietung stellt sich oft eine Vielzahl von Problemen, die nicht zuletzt wegen ihrer Relevanz für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen und wirtschaftlichen Relevanz mit Diplomatie und Fachkenntnis geklärt sein wollen.

Auf dem Gebiet des Mietrechts und im übrigen auch des Nachbarrechts sind wir gerne beratend und gestaltend für unsere Mandanten tätig.