Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Insolvenzrecht

Die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren hat in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen. Betroffen sind sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.

Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, die Gesamtheit der Gläubiger bestmöglich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird oder eine Sanierung mit Hilfe eines Insolvenzplans oder eines Verkaufes des Unternehmens durchgeführt wird, so dass die Gläubiger durch die Erträge des sanierten Unternehmens teilweise befriedigt werden können.

Unternehmen, die insolvent werden, durchlaufen das sog. Regelinsolvenzverfahren. Insolvenzgründe sind drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes ist der Unternehmer verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Die schuldhafte Verletzung der Antragspflicht führt zu einer Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung.

Für von Überschuldung bedrohte natürliche Personen hat der Gesetzgeber das Verbraucherinsolvenzverfahren geschaffen. Mit Hilfe dieses Verfahrens ist es allen Privatpersonen, die keine selbständige Tätigkeit ausüben, möglich, sich unter bestimmten Voraussetzungen von den Schulden zu befreien. Sofern sie ehemals eine selbständige Tätigkeit ausgeübt haben, können sie auch am Verbraucherinsolvenzverfahren teilnehmen, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar (bei Antragstellung weniger als 20 Gläubiger) sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Wir beraten Sie, welche Schritte aus der Notlage führen können und informieren über rechtliche Hintergründe und Zusammenhänge.