Grundstücksrecht
Sie wollen ein Grundstück kaufen/verkaufen?
Es ist leider in der Praxis immer wieder festzustellen, dass der Kauf oder Verkauf von Grundstücken oft ohne hinreichende rechtliche Beratung vollzogen wird. Überlegt man sich, welche finanziellen Verpflichtungen hinter einem Kauf oder einem Verkauf stehen, ist dies doch sehr erstaunlich. Es ist grundsätzlich so, dass jeder Verkauf eines Grundstückes notariell beurkundet werden muss und ein Grundstückskaufvertrag natürlich dann auch durch einen Notar entworfen wird. Überdies hat der Notar bei der Beurkundung eines solchen Grundstücksgeschäftes auch die Aufgabe, die Vertragsparteien über den rechtlichen Gehalt der Urkunde hinreichend aufzuklären.
Es gibt allerdings schon eine Reihe von Fragen, die im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder –verkaufs zu klären sind und selbst in einem vorliegenden Grundstückskaufvertragsentwurf gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die einen Kaufvertrag für Verkäufer oder eben auch für Käufer freundlicher machen.
Nach wie vor stehen auch immer noch die Klärungen von Grundstücksfragen, resultierend aus den Gesetzen, die im Rahmen der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten verabschiedet wurden, offen. Auch wenn die Verfahren über die Restitution von Grundstücken nun doch weitestgehend abgeschlossen worden sind, sind immer noch eine Reihe von Fragen, insbesondere bei der Nutzung von sogenannten Datschengrundstücken, zu klären.
Gerne sind wir Ihnen auch bei der Klärung anderer Probleme rund um das Grundstück behilflich. Auf Wunsch können wir Ihnen auch Kontakte mit langjährigen Geschäftspartnern, wie Notar, Steuerberater, Finanzierer, Vermesser, etc. vermitteln.
