Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Familienrecht

Sie wollen sich scheiden lassen? Sie haben Fragen zu Kindes- und Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Vaterschaft und Adoption? In all diesen Fällen helfen wir Ihnen gern weiter.

Auch die Erarbeitung und Prüfung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen gehört zur täglichen Arbeit des Familienrechtsanwaltes. Oft können durch die Einschaltung eines spezialisierten Anwaltes Auseinandersetzungen, z. B. im Unterhaltsrecht, bereits im außergerichtlichen Wege beendet werden, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommen muss. Grundlegend neu ist in diesem Zusammenhang, dass die Unterhaltsverfahren – mit Ausnahme des vereinfachten Verfahrens – nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) jetzt dem Anwaltszwang, und zwar auch bereits in 1. Instanz unterliegen.

Das Familienrecht hat seit dem 01.09.2009 auf den Gebieten Güter- und Unterhaltsrecht, Versorgungsausgleich, Familien-Verfahrensrecht grundlegende Neuerungen erfahren.

Angesichts der sich ändernden Familienverhältnisse erfahren auch die gesetzlichen Normierungen durch den Gesetzgeber Anpassungen und Neuregelungen. So gibt es heute nicht mehr regelmäßig die Hausfrauen- und somit Einverdiener – Ehe. Dementsprechend hat sich das Unterhaltsrecht, insbesondere das Recht des nachehelichen Unterhaltes, stark verändert. Es gilt heute  nachehelich eher der Grundsatz der Eigensorge als die der nachwirkenden ehelichen Solidarität, wobei hier der Einzelfall zu beleuchten ist.

 

Das Unterhaltsrecht ist vielfach Einzelfallrecht in Abhängigkeit von den tatsächlichen Umständen der Ehe – so Ehedauer, Kinderbetreuung und vieles mehr. Der Unterhalt für die Kinder wird geregelt in der Düsseldorfer Tabelle, die grundsätzlich in allen Bundesländern, durchaus aber mit länderspezifischen Ausgestaltungen, gilt. Diese Tabellen werden – regelmäßig alle zwei Jahre – den Lebensverhältnissen angepasst. Neuregelungen sind bei nichtehelichen Eltern bezüglich des gemeinsamen Sorgerechtes erfolgt. Mit der Ehe für alle werden beispielsweise Fragen der gemeinsamen Adoption von gleichgeschlechtlichen Eltern geregelt, auch des Ehegattensplittings und des Erbrechts. Das paritätische Wechselmodell für den völlig gleichartigen Umgang jedes Elternteils (auch quantitativ) mit seinem Kind gewinnt an Bedeutung und bringt erhöhte Anforderungen an die Eltern mit sich, stellt auch neue Anforderungen an die Berechnung des Kindesunterhaltes und die Aufteilung des Kindergeldes. Bleibt die anonyme Samenspende anonym? Gehört zum Selbstbestimmungsrecht des Kindes nicht auch sein Recht darauf, zu erfahren, wer seine Eltern sind?

Mit einem Wort – im Familienrecht bleibt es spannend!

Neben der Komplexität des Familienrechtes führen die grundlegenden Änderungen auf diesem Rechtsgebiet zu einem erhöhten Beratungs- und Betreuungsbedarf, dem wir uns gern stellen.