Familienrecht
Sie wollen sich scheiden lassen? Sie haben Fragen zu Kindes- und Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Vaterschaft und Adoption? In all diesen Fällen helfen wir Ihnen gern weiter. Auch die Erarbeitung und Prüfung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen gehört zur täglichen Arbeit des Familienrechtsanwaltes. Oft können durch die Einschaltung eines spezialisierten Anwaltes Auseinandersetzungen, z. B. im Unterhaltsrecht, bereits auf außergerichtlichem Wege geführt und beendet werden, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommen muss. Grundlegend neu ist in diesem Zusammenhang, dass die Unterhaltsverfahren – mit Ausnahme des vereinfachten Verfahrens – nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) jetzt dem Anwaltszwang und zwar auch bereits in 1. Instanz unterliegen.
Das Familienrecht hat seit dem 01.09.2009 auf den Gebieten Güterrecht, Versorgungsausgleich, Familien-Verfahrensrecht grundlegende Neuerungen erfahren. Hinzu tritt der Umstand, dass zum 01.01.2010 das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten ist, welches den Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes erhöht hat. Gleichzeitig wurde das Kindergeld angehoben. Dies hatte zur Folge, dass ab dem 01.01.2010 eine neue Unterhaltstabelle mit geänderten erhöhten Beträgen gilt.
Neben der Komplexität des Familienrechtes führen die grundlegenden Änderungen auf diesem Rechtsgebiet zu einem erhöhten Beratungs- und Betreuungsbedarf, dem wir uns gern stellen. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Unsere Fachanwältin für Familienrecht besitzt langjährige Erfahrung.
