Erbrecht
Ein Angehöriger ist verstorben, brauche ich einen Erbschein? Woher bekomme ich einen?
Jemand hat mich in seinem Testament bedacht, was ist nun für mich zu tun? Muß ich das Erbe annehmen?
Einer meiner nächsten Angehörigen ist bedauerlicher Weise verstorben und hat per Testament alles jemand anderem vererbt. Bin ich pflichtteilsberechtigt? Was ist überhaupt ein Pflichtteil? Von wem kann ich ihn verlangen?
Ich habe erfreulicherweise alles geerbt, aber jemand möchte von mir seinen Pflichtteil. Was muß ich jetzt tun?
Wie erstellt man ein Nachlaßverzeichnis?
Braucht jeder ein Testament? Wer erbt wenn keines vorhanden ist? Gibt es Besonderheiten für Ehepaare? Wie erstelle und gestalte ich ein Testament? Gibt es Alternativen?
Diese und andere wichtige Fragen und Probleme beantworten wir Ihnen und lösen für Sie im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit im Erbrecht. Was z.B. ist zu tun, wenn der Verstorbene Berge von Schulden hinterlassen hat?
Wichtig zu wissen ist für alle, die erfahren, daß jemand verstorben ist und sie ihn beerben werden, daß man eine Erbschaft nur innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles ausschlagen kann. Wichtig für uns ist, daß Sie im Falle des Falles alle Unterlagen mit zum anwaltlichen Gespräch bringen und wenn Sie anwaltliche Hilfe benötigen, möglichst vor Ablauf dieser 6 Wochen einen Anwalt aufsuchen.
Zu unserer Tätigkeit im Erbrecht gehört auch die eingehende Beratung zur Gestaltung von Testamenten entsprechend der jeweiligen Lebenssituation der Mandanten und die Erarbeitung von Gesamtkonzepten zur Vermögensvorsorge.
