Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Baurecht

Sie wollen sich Ihren Traum vom eigenen Heim erfüllen und selbst bauen? Die gründliche Vorbereitung und Prüfung eines Bauvertrages vor dessen Abschluss ist die Grundlage für eine konfliktarme Durchführung Ihres Bauvorhabens. Viele Fragen werden Sie in diesem Zusammenhang beschäftigen.

  • Muss ein Bauvertrag schriftlich geschlossen werden? Bedarf er der notariellen Beurkundung?
  • Wie verhält es sich mit Änderungen und Ergänzungen?
  • Sollen die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) vereinbart werden? Was hat dies ggf. für Folgen? Gilt das BGB trotzdem?
  • Wie detailliert muss eine Baubeschreibung / ein Leistungsverzeichnis sein?
  • Wie wird gesichert, dass bei Abschlagszahlungen nur das bezahlt wird, wofür auch tatsächlich Leistungen erbracht sind?
  • Stimmen Kreditvertrag und Bauvertragszahlungsfristen zeitlich überein? Wie vermeide ich zusätzliche Kosten?
  • Ist die Vereinbarung von Skonti zulässig?
  • Was geschieht, wenn die Baufirma in Insolvenz verfällt? Wie kann vorgesorgt werden?

Gerne beraten wir Sie vor Abschluss des Bauvertrages, prüfen Entwürfe oder helfen Ihnen bei der Ausgestaltung des Vertrages!

Der Vertrag ist abgeschlossen, das Bauvorhaben beginnt. Häufig treten bei Baudurchführung, Bauabnahme und der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen Fragen und Probleme auf.

Sie sind berufstätig und wollen Kontroll- und Dokumentationspflichten einem Baubetreuer/Architekten übertragen. Regeln Sie dies unbedingt schriftlich und detailliert, klären Sie vorab den Umfang der erteilten Vollmachten. Alle wesentlichen Abschnitte des Baufortschrittes sollten dokumentiert werden, um ggf. im Streitfall wegen eventueller Mängel am Bau Beweise vorweisen zu können. Insbesondere vor Aufbringung von Putz und anderer Verkleidung bedarf es der genauen Prüfung des Rohbaues.

Welche Rechte und Pflichten Sie beim Vorliegen von Mängeln vor bzw. nach Bauabnahme haben, was Sie bei deren Geltendmachung zu beachten haben, erläutern wir Ihnen gerne. Wichtig: Mit der vorbehaltslosen Bauabnahme - förmlich oder konkludent, z.B. durch Einzug in das Haus und dessen Nutzung - erkennen Sie die Bauleistung Ihres Vertragspartners als mängelfrei und vertragsgerecht an. Sind Sie sich nicht sicher, unterzeichnen Sie Protokolle nur unter Vorbehalt und listen Sie alle Bedenken und Mängel darin auf. Lassen Sie sich sodann von einem Baufachmann und einem Rechtsanwalt vor Einleitung weiterer Schritte unbedingt fachlich beraten. Wir helfen Ihnen dabei gern!