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	<title>Rechtsanwälte GRÄNING &#38; KOLLEGEN</title>
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	<description>Ein neues WordPress-Weblog</description>
	<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 07:22:35 +0000</pubDate>
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		<title>Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren - Bundesverfassungsgerichtsbeschlüsse vom 09.11.2011 sowie vom 30.11.2011</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 07:17:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Gräning</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer Sozialleistungen erhält oder über nur geringes Einkommen verfügt, hat bekanntlich einen Anspruch auf Befreiung von der Zahlung der Rundfunkgebühren. Dass dieser Befreiungsanspruch aber im Einzelfall doch nicht so leicht gegenüber der GEZ durchzusetzen ist, bekamen die beiden Beschwerdeführer zu spüren, über deren Fälle am Ende sogar das Bundesverfassungsgericht entschied.
 
Im ersten zu verhandelnden Fall klagte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"><span style="font-size: small;">Wer Sozialleistungen erhält oder über nur geringes Einkommen verfügt, hat bekanntlich einen Anspruch auf Befreiung von der Zahlung der Rundfunkgebühren. Dass dieser Befreiungsanspruch aber im Einzelfall doch nicht so leicht gegenüber der GEZ durchzusetzen ist, bekamen die beiden Beschwerdeführer zu spüren, über deren Fälle am Ende sogar das Bundesverfassungsgericht entschied.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"><span style="font-size: small;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"><span style="font-size: small;">Im ersten zu verhandelnden Fall klagte eine alleinerziehende Mutter, welche für sich und ihre minderjährige Tochter Sozialleistungen sowie einen befristeten Zuschlag nach dem Sozialgesetzbuch erhielt, gegen den Gebührenbescheid der GEZ. Bei dem zweiten Fall handelte es sich um einen Rentner mit Einkünften aus Altersrente und Wohngeld, welche aber in ihrer Summe nur sehr geringfügig über den Sätzen für Sozialleistungen lagen. In beiden Fällen lehnte die GEZ die gestellten Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht jeweils mit der Begründung ab, eine Befreiung komme nur in Betracht, wenn die vorhandenen Einnahmen den einfachen Grundsicherungsbetrag nicht überschreiten. Dies sei aber bei der Mutter nicht der Fall, da sie noch einen Sonderzuschlag erhalte und bei dem Rentner deshalb, weil dessen Einnahmen geringfügig über den Sozialleistungs-Mindestbeträgen lägen.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"><span style="font-size: small;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"><span style="font-size: small;">Die Fachgerichte gaben hier zunächst der GEZ Recht, mit dem Argument, es läge jeweils weder ein Befreiungstatbestand noch ein Härtefall vor.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"><span style="font-size: small;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"><span style="font-size: small;">Das Bundesverfassungsgericht entschied jeweils zugunsten der Betroffenen und urteilte, dass diese Entscheidungen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen. Im Falle der alleinerziehenden Mutter werde diese im Vergleich zu anderen Sozialleistungsempfängern, welche keinen Zuschlag erhielten, benachteiligt. Dies gelte jedenfalls dann, soweit die GEZ-Gebühren höher seien als der erhaltene Zuschlag. Denn dann müsse die Betroffene zur Begleichung der (Rest-) Gebühren jedenfalls teilweise auf ihren Regelsatz zurückgreifen. Dieselbe Situation ergebe sich für den Rentner, dessen Einkommen nur sehr geringfügig über den Regelsatzgrenzen lag.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"><span style="font-size: small;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"><span style="font-size: small;">Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass dieses Vorgehen eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Leistungsempfängern bzw. Geringverdienern darstelle. Maßgeblich war dann, ob diese Ungleichbehandlung gerechtfertigt war oder nicht. Denn eine Ungleichbehandlung ist zulässig, wenn sie auf einem wichtigen Grund beruht. So lagen die Fälle hier aber nicht. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"><span style="font-size: small;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"><span style="font-size: small;">So stelle es eine extreme Härte dar, wenn zur Begleichung der Rundfunkgebühren auch der Regelsatz aufgewendet werden müsse. Vielmehr hätte die GEZ an die Betroffenen Bescheide erlassen können, welche der Höhe nach den Verhältnissen der Betroffenen angepasst sind, also bis zu dem Betrag, ab welchem die Betroffenen dann den Regelsatz hätten aufbrauchen müssen. Diese Möglichkeit gebe auch die Härtefallregelung im Rundfunkstaatsvertrag her. Die Rundfunkanstalt befreite letztlich beide Betroffene rückwirkend von der Gebührenpflicht.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"><span style="font-size: small;"><span style="mso-spacerun: yes;"> </span></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"><span style="font-size: small;">Dirk Gräning</span></span></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Umtausch von Waren – wann darauf ein Anspruch besteht und wann nicht</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 09:27:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Gräning</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir alle kennen ihn, den so genannten Fehlkauf. Im Geschäft sahen die Klamotten doch so gut aus, aber zu Hause plötzlich nicht mehr? Was wird aus dem Geschenk, welches der Beschenkte schon hat? Kann ich Schuhe zurückgeben, die bereits nach 2 Monaten kaputt gehen? Im Folgenden erhalten Sie einige Hinweise, ob und bei welchem Kauf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormalCxSpFirst" style="margin: auto auto 0pt; line-height: normal; text-align: justify; mso-margin-top-alt: auto; mso-add-space: auto; mso-outline-level: 3;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-font-weight: bold;"><span style="font-size: small;">Wir alle kennen ihn, den so genannten Fehlkauf. Im Geschäft sahen die Klamotten doch so gut aus, aber zu Hause plötzlich nicht mehr? Was wird aus dem Geschenk, welches der Beschenkte schon hat? Kann ich Schuhe zurückgeben, die bereits nach 2 Monaten kaputt gehen? Im Folgenden erhalten Sie einige Hinweise, ob und bei welchem Kauf ein Umtauschrecht besteht.</span></span></p>
<p class="MsoNormalCxSpMiddle" style="margin: auto auto 0pt; line-height: normal; text-align: justify; mso-margin-top-alt: auto; mso-add-space: auto; mso-outline-level: 3;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-font-weight: bold;"><span style="font-size: small;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormalCxSpMiddle" style="margin: auto auto 0pt; line-height: normal; text-align: justify; mso-margin-top-alt: auto; mso-add-space: auto; mso-outline-level: 3;"><span style="text-decoration: underline;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-font-weight: bold;"><span style="font-size: small;">1. Der Kauf im Geschäft</span></span></span></p>
<p class="MsoNormalCxSpMiddle" style="margin: auto auto 0pt; line-height: normal; text-align: justify; mso-margin-top-alt: auto; mso-add-space: auto; mso-outline-level: 3;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-font-weight: bold;"><span style="font-size: small;">Für den Kauf im Geschäft gilt grundsätzlich: Ein Umtauschrecht besteht nicht. Gefällt die Ware schlichtweg nicht (mehr), ist dies nicht Sache des Verkäufers. Hier kommt es auf die reine Kulanz des Händlers an, ob er die Sache dennoch zurücknimmt. Daher liegt es auch im Fall des doppelt gekauften Geburtstagsgeschenkes so, dass der Händler nicht zur Rücknahme verpflichtet ist. Erfolgt in diesen Fällen eine Rücknahme der Ware aus Kulanz, darf der Händler bestimmen, wie er die Ware zurücknimmt. Er darf insbesondere auch einen Gutschein ausstellen oder gegen andere Ware umtauschen. Ein Anspruch auf Umtausch gegen Bargeld besteht hier nicht. Anders liegt es natürlich, wenn der Händler servicemäßig ein generelles Umtauschrecht, egal aus welchen Gründen der Umtausch erfolgt, eingeräumt hat. Aber auch hier sollte genau geschaut werden, ob dies bedeutet, dass im Falle eines Umtauschs Geld zurückgewährt wird oder nur ein Gutschein.</span></span></p>
<p class="MsoNormalCxSpMiddle" style="margin: auto auto 0pt; line-height: normal; text-align: justify; mso-margin-top-alt: auto; mso-add-space: auto; mso-outline-level: 3;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-font-weight: bold;"><span style="font-size: small;">Etwas anderes ist es, wenn die Sache mangelhaft ist. Wird bei der neu erworbenen Kleidung zu Hause ein Materialfehler festgestellt, der bei der Anprobe im Geschäft nicht gesehen wurde, ist der Händler zur Rücknahme verpflichtet. Dies gilt auch für reduzierte Ware. Dabei gilt zugunsten des Verbrauchers die Vermutung, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs schon bestand und nicht erst nachträglich eingetreten ist. Hierauf kann sich der Verbraucher sogar bis zu einem halben Jahr nach dem Kauf der Ware berufen! Gehen Schuhe allein durch Tragen bereits nach zwei Monaten kaputt, besteht daher die Vermutung, dass sie schlecht verarbeitet und daher mangelhaft sind. Solange sollte daher stets der Kassenzettel aufbewahrt werden. In diesem Fall wäre der Verkäufer in der Pflicht zu beweisen, dass der Mangel erst nach dem Kauf eingetreten ist. Liegt ein Mangel vor, muss der Käufer dem Verkäufer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Der Käufer hat hier die Wahl zwischen der Reparatur der Sache oder der Herausgabe einer gleichen neuen Sache. Erst wenn dies der Verkäufer nicht leisten kann, kann der Käufer zurücktreten und die Sache zurückgeben. In diesem Fall hat der Käufer auch einen Anspruch auf Rückgabe des Geldes. Der Verkäufer darf einen Gutschein nur dann ausstellen, wenn der Käufer hiermit einverstanden ist.</span></span></p>
<p class="MsoNormalCxSpMiddle" style="margin: auto auto 0pt; line-height: normal; text-align: justify; mso-margin-top-alt: auto; mso-add-space: auto; mso-outline-level: 3;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-font-weight: bold;"><span style="font-size: small;">Der Umstand, dass man möglicherweise den Kassenzettel nicht mehr hat, ändert an den Käuferrechten zwar nichts, man müsste aber dennoch, gegebenenfalls per Kontoauszug, nachweisen können, dass man das Stück in dem Geschäft erworben hat.</span></span></p>
<p class="MsoNormalCxSpMiddle" style="margin: auto auto 0pt; line-height: normal; text-align: justify; mso-margin-top-alt: auto; mso-add-space: auto; mso-outline-level: 3;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-font-weight: bold;"><span style="font-size: small;">Der Hinweis, eine Rücknahme sei nur mit Originalverpackung möglich, hat keine gesetzliche Grundlage. Hiervon sollte man sich nicht einschüchtern lassen!</span></span></p>
<p class="MsoNormalCxSpMiddle" style="margin: auto auto 0pt; line-height: normal; text-align: justify; mso-margin-top-alt: auto; mso-add-space: auto; mso-outline-level: 3;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-font-weight: bold;"><span style="font-size: small;"><span style="mso-spacerun: yes;"> </span></span></span></p>
<p class="MsoNormalCxSpMiddle" style="margin: auto auto 0pt; line-height: normal; text-align: justify; mso-margin-top-alt: auto; mso-add-space: auto; mso-outline-level: 3;"><span style="text-decoration: underline;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-font-weight: bold;"><span style="font-size: small;">2. Der Kauf im Internet</span></span></span></p>
<p class="MsoNormalCxSpMiddle" style="margin: auto auto 0pt; line-height: normal; text-align: justify; mso-margin-top-alt: auto; mso-add-space: auto; mso-outline-level: 3;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-font-weight: bold;"><span style="font-size: small;">Für den Kauf im Internet sind andere Maßstäbe anzusetzen. Dies hat seinen Hintergrund darin, dass ein Klick schnell getan ist und der Kunde am PC so eher Gefahr läuft, unüberlegte Käufe zu tätigen.</span></span></p>
<p class="MsoNormalCxSpMiddle" style="margin: auto auto 0pt; line-height: normal; text-align: justify; mso-margin-top-alt: auto; mso-add-space: auto; mso-outline-level: 3;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-font-weight: bold;">Produkte aus dem Internet können daher ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden, mit Ausnahme von verderblichen Lebensmitteln, entsiegelten CD´s, DVD´s und Sonderanfertigungen. Zukünftig könnte die Rücksendung von im Internet bestellter Ware jedoch kostenpflichtig sein, denn nach einer</span><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"> neuen EU-Richtlinie können Händler ihren Kunden die Rücksendekosten in Rechnung stellen. Ob dies auch so kommt, bleibt jedoch abzuwarten, da viele Kunden hierdurch eher geneigt sein werden, gänzlich auf einen online-Kauf zu verzichten.</span></span></p>
<p class="MsoNormalCxSpMiddle" style="margin: auto auto 0pt; line-height: normal; text-align: justify; mso-margin-top-alt: auto; mso-add-space: auto; mso-outline-level: 3;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;">Rechtsanwalt Gräning</span></span></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren</title>
		<link>http://www.graening-kollegen.de/rechtsschutz-bei-uberlangen-gerichtsverfahren/</link>
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		<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 08:38:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Gräning</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 03.12.2011 tritt der neue Rechtschutz bei überlangen Gerichtsverfahren in Kraft. Das neue Gesetz verhindert überlange Prozesse und bietet eine Entschädigung, wenn es doch zu lange dauert.
 
Als Betroffener ist es wichtig, zunächst gegenüber dem Gericht, welches zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hinzuweisen. Das hilft, überlange Verfahren von vornherein zu vermeiden. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormalCxSpFirst"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"><span style="font-size: small;">Am 03.12.2011 tritt der neue Rechtschutz bei überlangen Gerichtsverfahren in Kraft. Das neue Gesetz verhindert überlange Prozesse und bietet eine Entschädigung, wenn es doch zu lange dauert.</span></span></p>
<p class="MsoNormalCxSpMiddle"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"><span style="font-size: small;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormalCxSpMiddle"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"><span style="font-size: small;">Als Betroffener ist es wichtig, zunächst gegenüber dem Gericht, welches zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hinzuweisen. Das hilft, überlange Verfahren von vornherein zu vermeiden. Die Richter erhalten durch die Verzögerungsrüge die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen. </span></span></p>
<p class="MsoNormalCxSpMiddle"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"><span style="font-size: small;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormalCxSpMiddle"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"><span style="font-size: small;">Wenn sich das Verfahren trotz der Rüge weiter verzögert, kann auf der zweiten Stufe eine Entschädigungsklage erhoben werden. In diesem Entschädigungsverfahren bekommen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger für die sog. immateriellen Nachteile – zum Beispiel für seelische und körperliche Belastungen durch das lange Verfahren – als Regelbetrag 1200 € für jedes Jahr, soweit eine Wiedergutmachung auf andere Weise nicht ausreichend ist. Das Gesetz wurde am 02.12.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet.</span></span></p>
<p class="MsoNormalCxSpMiddle"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p class="MsoNormalCxSpMiddle"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"><span style="font-size: small;">Rechtsanwalt Gräning</span></span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Patientenschutz versus Berufsethik eines Zahnarztes - Kostenschätzung für zahnärztliche Behandlung online zulässig?</title>
		<link>http://www.graening-kollegen.de/patientenschutz-versus-berufsethik-eines-zahnarztes/</link>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 09:51:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Gräning</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[


Bislang überwiegend im Verborgenen geblieben, kam es durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 nunmehr zum Vorschein, dass es ein Online- Portal, vergleichbar mit „MyHammer“, auch für Zahnärzte gibt. Hier kann sich der Patient für eine beabsichtigte zahnärztliche Behandlung Angebote verschiedener Zahnärzte einholen und hernach einen Preisvergleich anstellen. Die registrierten Zahnärzte geben dann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div></div>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="line-height: 115%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; font-size: 12pt;"></span></p>
<p><span style="line-height: 115%; font-family: &quot;Garamond&quot;,&quot;serif&quot;; font-size: 12pt; mso-bidi-font-family: Arial;"></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: normal; margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; font-size: 12pt;">Bislang überwiegend im Verborgenen geblieben, kam es durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 nunmehr zum Vorschein, dass es ein Online- Portal, vergleichbar mit „MyHammer“, auch für Zahnärzte gibt. Hier kann sich der Patient für eine beabsichtigte zahnärztliche Behandlung Angebote verschiedener Zahnärzte einholen und hernach einen Preisvergleich anstellen. Die registrierten Zahnärzte geben dann eine unverbindliche Kostenschätzung für die Durchführung der beabsichtigten Behandlung ab. Dem Nutzer steht es dann frei, ob er einen der „Mitbieter“ aufsucht oder nicht. Tut er es, so erstellt der gewählte Arzt nach dem ersten Vorstellungstermin einen Heil- und Kostenplan, der sich mit dem Voranschlag decken kann, aber nicht muss.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: normal; margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; font-size: 12pt;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: normal; margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; font-size: 12pt;">Für diese Zuschlags- „Praxis“ hatte ein teilnehmender Zahnarzt einen berufsrechtlichen Verweis erhalten, mit der Begründung, eine Kostenschätzung ohne vorherige persönliche Untersuchung verstoße gegen die Pflicht des Zahnarztes, seinen Beruf nach den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit auszuüben.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: normal; margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; font-size: 12pt;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: normal; margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; font-size: 12pt;">Das Bundesverfassungsgericht befand: Ein Behandlungsangebot kann zunächst ohne persönliche Untersuchung abgegeben werden, da zu einem späteren Zeitpunkt ja ohnehin eine persönliche Untersuchung erfolgt, nach deren Ergebnis dann ein verbindlicher Heil- und Kostenplan erstellt wird.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: normal; margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; font-size: 12pt;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: normal; margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; font-size: 12pt;">Die Gefahr, dass Patienten zunächst mit günstigen Lockvogelangeboten in die Praxis geleitet werden, bestehe nur in Einzelfällen und könne nicht für den gesamten Berufsstand verallgemeinert werden. Eine Internetplattform für Zahnarztdienstleistungen stehe daher dem Patientenschutz nicht entgegen.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: normal; margin: 0cm 0cm 0pt;"> </p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: normal; margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; font-size: 12pt;">Rechtsanwalt Dirk Gräning</span></p>
<p></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"> </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Praxisrelevante Probleme um die Bestattungspflicht</title>
		<link>http://www.graening-kollegen.de/praxisrelevante-probleme-um-die-bestattungspflicht/</link>
		<comments>http://www.graening-kollegen.de/praxisrelevante-probleme-um-die-bestattungspflicht/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 29 Mar 2011 10:27:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Roger Blum</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Vortrag anlässlich der Mitgliederversammlung der Bestatterinnung Berlin und Brandenburg e.V. am 29. März 2011

 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Sie werden als Bestatter auch bei anderen Fragen häufig vor dem Problem stehen, dass der Kunde immer genau wissen will, wo das, was Sie ihm erklären, denn auch geregelt ist. 
 
Hier stehen Sie zunächst schon vor dem Problem, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><strong style="mso-bidi-font-weight: normal;"><em style="mso-bidi-font-style: normal;"><span style="font-size: 13pt;"><span style="font-family: Arial;">Vortrag anlässlich der Mitgliederversammlung der Bestatterinnung Berlin und Brandenburg e.V. am 29. März 2011</span></span></em></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><strong style="mso-bidi-font-weight: normal;"><em style="mso-bidi-font-style: normal;"><span style="font-size: 13pt;"><span style="font-family: Arial;"></span></span></em></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; line-height: 10pt; text-align: justify; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: 10pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Sehr geehrte Damen und Herren, </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Sie werden als Bestatter auch bei anderen Fragen häufig vor dem Problem stehen, dass der Kunde immer genau wissen will, wo das, was Sie ihm erklären, denn auch geregelt ist. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Hier stehen Sie zunächst schon vor dem Problem, dass die Bestattungspflicht Teil der Totenfürsorge ist. Die Totenfürsorge wiederum ist lediglich ein gewohnheitsrechtlich anerkanntes Recht, welches nur teilweise dann normiert ist, wenn es um die Pflicht eines Einzelnen geht, sich um einen Verstorbenen zu kümmern. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Die Bestattungspflicht ist allerdings, dies ist auch für Sie und gegebenenfalls notwendigerweise abzugebende Erklärungen gegenüber Ihren Kunden sehr erfreulich, durch Bestattungsgesetze geregelt. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Sie müssen beachten, dass Bestattungsgesetze Gesetze der Länder sind, was bedeutet, dass jedes Bundesland voneinander abweichende Bestattungsgesetze hat. In aller Regel werden sich diese im Inhalt zwar nicht so ganz wesentlich unterscheiden, aber gerade bei der Pflicht eine Bestattung durchzuführen, insbesondere was einen dafür in Frage kommenden Personenkreis angeht, gibt es doch in den einzelnen Bundesländern Abweichungen. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Dies ist für Sie insbesondere dann von Bedeutung, da Sie natürlich zunächst ermitteln müssen, welches Bestattungsgesetz dann anzuwenden ist, wenn der Verstorbene nicht in Ihrem unmittelbaren Einzugsbereich verstorben ist. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Wenn ich Ihnen heute einige Ausführungen zur Bestattungspflicht mache, ist natürlich klar, dass wir die Normalfälle nicht weiter kommentieren müssen. Ich hoffe für Sie, dass diese quantitativ in der Überzahl sind, nämlich die Fälle, in denen Angehörige in Ihr Institut kommen einen </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Bestattungsvertrag unterschreiben und auch bezahlen bzw. auch die Bestattung abwickeln in Ausgestaltung eines schon bestehenden Bestattungsvorsorgevertrages. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Unangenehm und auch der Grund für einige Ausführungen von mir zu diesem Problem sind ja letztlich die Fälle, in denen Angehörige sich zwar auffinden lassen, aber der Meinung sind, sich nicht um eine Bestattung kümmern und sie damit letztlich auch nicht bezahlen zu müssen. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Für Sie als Beratungshilfe ist es sicherlich dienlich, wenn Sie bei einem solchen Gespräch auf gesetzliche Regelungen verweisen können. Sie sollten aus diesem Grunde jederzeit eine ausgedruckte Version, zumindest des Bestattungsgesetzes des Landes, in dem Sie Ihr Institut unterhalten, bereithaben. Auch Bestattungsgesetze anderer Bundesländer können Sie relativ schnell über verschiedentliche Internetportale abrufen. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Da wir uns hier im wesentlichen in den Bundesländern Berlin und Brandenburg bewegen, sei darauf verwiesen, dass sich die jeweilige Pflicht zur Bestattung und der Personenkreis der bestattungspflichtigen Personen nach dem Bestattungsgesetz in Brandenburg nach den §§ 19 und 20 sowie nach dem Bestattungsgesetz Berlin nach den §§ 15 und 16 regelt. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">In § 19 Brandenburger Bestattungsgesetz und § 15 Berliner Bestattungsgesetz wird zunächst die Bestattungspflicht geregelt, wobei sich der wesentlichste Unterschied der Regelung beider Länder aus den zusätzlichen Regularien des Bestattungsgesetzes Brandenburg ergibt, welches sofort bei Bestattungspflichten auch Regelungen zum Zeitpunkt einer vorzunehmenden Erdbestattung oder Einäscherung schafft. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Dies soll allerdings heute nicht das Thema sein. Vielmehr geht es dann jetzt zunächst wieder bei dem Bestattungsgesetz Brandenburg in § 20 um die Benennung der bestattungspflichtigen Personen. Diese sind der Reihenfolge wie folgt genannt: </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">1) der Ehegatte</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">2) die Kinder</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">3) die Eltern</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">4) die Geschwister</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">5) die Enkelkinder</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">6) die Großeltern und </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">7) der Partner einer auf Dauer angelegten nicht </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Arial;"><span style="mso-spacerun: yes;">    </span>ehelichen Lebensgemeinschaft</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Zusätzlich ist noch geregelt, dass, soweit aus einer, sagen wir einmal Rangfolge, mehrere Personen für die Bestattungspflicht in Frage kämen, die jeweils ältere Person der jüngeren Person bezüglich der Bestattungspflicht vorgeht. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Dies heißt z. B.: Es ist kein Ehegatte mehr vorhanden, so dass die Kinder zur Bestattungspflicht heranzuziehen wären. Sind mehrere Kinder vorhanden, ist das älteste Kind bestattungspflichtig, so dass Sie sich zunächst an diese Person halten können. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Im Berliner Bestattungsgesetz sieht der § 16 folgende Personen, die für die Bestattung zu sorgen haben, vor: </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">1) der Ehegatte oder der Lebenspartner</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">2) die volljährigen Kinder</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">3) die Eltern</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">4) die volljährigen Geschwister</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">5) die volljährigen Enkelkinder</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">6) die Großeltern</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Auch hier gilt, dass die Angehörigen nach der entsprechenden Reihenfolge verpflichtet sind, für die Bestattung zu sorgen und die in der Reihenfolge nachrangig Genannten nur bestattungspflichtig sind, wenn die Personen, die vorrangig genannt sind, nicht vorhanden oder aus wichtigem Grund gehindert sind, für die Bestattung zu sorgen. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Nun werden Sie in Ihrer Praxis gelegentlich den Fall haben, dass dann die „klugen“ Angehörigen zu Ihnen kommen und Ihnen mitteilen, dass sie die Erbschaft ausgeschlagen hätten und mithin mit der Bestattung auch nichts zu tun hätten. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Dies ist schlicht falsch. Es ist ganz einfach so, dass die Bestattungspflicht eine Pflicht ist, die sich aus den genannten Bestattungsgesetzen ergibt und die rein gar nichts damit zu tun hat, inwieweit ein als Erbe in Betracht kommender Bestattungspflichtiger die Erbschaft ausgeschlagen hat oder nicht. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Wie aber in einem jeden Gesetz finden sich natürlich auch Ausnahmen von der Bestattungspflicht, die durch Gerichtsentscheidungen bestimmt worden sind. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Ich darf aber diesbezüglich ausdrücklich klarstellen, dass diese Gründe ausgesprochen eingeschränkt sind und hier eine gewisse Analogie mit Gründen für die Versagung eines Pflichtteils bestehen. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Man sollte deutlich darauf hinweisen, dass es keinesfalls einen Grund für einen Bestattungspflichtigen darstellt, sich der Bestattungspflicht zu entziehen, nur weil er den zu Bestattenden nicht kannte oder zu ihm bereits längere Zeit keinen Kontakt hatte oder eben auch, weil dieser ihm nichts vererbt habe. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Tatsächliche Gründe werden hier von den Gerichten nach sogenannten allgemeinen Billigkeitsgrundsätzen bewertet. So ist ein Bestattungspflichtiger z. B. nicht verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen, wenn durch den Verstorbenen gegenüber ihm schwere Misshandlungen erfolgten. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Grundsätzlich ist es auch so, dass Betreuer nicht in den Personenkreis Bestattungspflichtiger fallen. Die Betreuung endet mit dem Tod, so dass danach nichts mehr durch den Betreuer zu veranlassen ist. Vielmehr wird dann, soweit keine Angehörigen vorhanden sind, bzw. die Erbschaft von den Angehörigen ausgeschlagen wird, eine Nachlasspflegschaft eingerichtet. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Ich möchte im Zusammenhang mit den Ausführungen zu Betreuern als bestattungspflichtige Personen noch auf eine Ausnahmeregelung des Bestattungsgesetzes Sachsen hinweisen. Hier sind die Betreuer als sogenannte sonstige Sorgeberechtigte mit in den Kreis der für eine Bestattung verantwortlichen Personen aufgenommen worden. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">So es Ihnen dann gelingt, den Bestattungspflichtigen davon zu überzeugen, dass er nach dem jeweiligen Landesgesetz bestattungspflichtig ist und er Ihnen den entsprechenden Bestattungsvertrag unterschrieben hat, sind die größten Probleme für Sie an sich erledigt, vorausgesetzt natürlich, dass der Bestattungspflichtige Ihre Rechnung dann auch bezahlt.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Was Ihre Anspruchsgrundlage angeht, ist diese eindeutig, weil Sie aus dem mit dem Bestattungspflichtigen geschlossenen Vertrag einen solchen haben, ob das Geld dann auch noch einholbar ist, weil möglicherweise der Bestattungspflichtige nicht über Mittel verfügt, steht auf einem anderen Blatt. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">In diesem Zusammenhang sei der Hinweis erlaubt, dass ein mittelloser Bestattungspflichtiger auch beantragen kann, dass die Kosten der Bestattung für eine einfache und würdige Bestattung durch das Sozialamt übernommen werden. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Es bleibt darauf hinzuweisen, dass natürlich nur der entsprechend der Regelungen aus dem Bestattungsgesetz einen solchen Anspruch stellen kann, der auch Bestattungspflichtiger ist. Dies führt oft zu wirren Entscheidungen der Sozialämter, da neben den Bestattungspflichtigen auch noch andere Personen in Frage kämen, die die Kosten der Bestattung zu tragen haben. Zunächst dürfen natürlich Sozialämter völlig berechtigt Anträge zurückweisen, soweit jemand einen entsprechenden Antrag stellt, der sich nur aus moralischen Gründen verpflichtet fühlt, nicht aber vom Gesetz für die Bestattung verpflichtet ist.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Andererseits neigen die Sozialämter auch immer wieder dazu, Bescheide zu fertigen, nachdem bestimmte Quoten der Kosten der Bestattung durch Sozialhilfeleistungen gedeckt sind und andere nicht. Dies insbesondere nach Auffassung der Sozialämter unter Maßgabe des Umstandes, dass mehrere bestattungspflichtige Personen vorhanden sind bzw. Personen, die die Kosten der Bestattung zu tragen haben, die aber nicht zum Anspruchstellerkreis gehören. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Dieser Praxis ist durch eine Reihe von Urteilen unterschiedlichster Sozialgerichte bereits eine deutliche Absage erteilt worden. Sie können ja schließlich auch nicht, wenn ein solcher Anspruchsteller nur den hälftigen Betrag für die Bestattung zuerkannt bekommt, weil noch andere Personen für die Kosten der Bestattung in Frage kommen, nur die Hälfte der Leiche beerdigen. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Es ist hier anerkannte Rechtsprechung, dass die Kosten dann in ganzem Umfang durch die Sozialämter zu tragen sind und sich dann das Amt um die Einbringung quotaler Forderungen bei Personen bemühen muss, die nicht in den Anspruchstellerbereich von Sozialhilfeleistungen fallen, aber für die Kosten der Bestattung aufkommen müssen.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Problematisch dabei wird sein, dass nicht Sie diese Prozesse führen können, wenn solche Entscheidungen ergehen, weil solche Sozialhilfeleistungen nicht ohne weiteres abgetreten werden können. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Dies muss dann der jeweilige Anspruchssteller tun. Aus der Praxis ist mir bekannt, dass es immer wieder schwer ist, Angehörige bzw. Bestattungspflichtige zu gewinnen, dass sie entsprechende Verfahren anstreben. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Ich habe Ihnen nun die Fälle dargestellt, soweit ein Bestattungspflichtiger bereit ist, auch entsprechend für die Bestattung zu sorgen, sei es durch eigene Leistungen oder aber durch Antragstellung beim örtlichen Sozialamt, welches dann die entsprechenden Mittel bereitstellt. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Jedenfalls sollten Sie den Bestattungspflichtigen aber auch darauf hinweisen, dass die Verpflichtung zur Bestattung nicht unbedingt auch mit der Verpflichtung zur Kostenübernahme der Bestattung zusammenhängen muss. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Selbstverständlich wird es häufig vorkommen, dass der Bestattungspflichtige auch der ist, der die Kosten der Bestattung übernehmen muss, aber es kann auch ganz anders liegen. Hier kommt nun wieder das Erbrecht auf den Plan. In § 1968 BGB ist dazu geregelt, dass der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers zu tragen hat. Dies kann für den Bestattungspflichtigen, mit dem Sie dann </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Kontakt aufgenommen haben, auch zu der für ihn erfreulichen Tatsache führen, dass er zwar bestattungspflichtig ist, nicht aber die Kosten der Bestattung übernehmen muss. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Unterschätzen Sie bitte nicht eine diesbezügliche praktische Bedeutung. Oft ist es so, dass erst geraume Zeit nach dem Tod letztwillige Verfügungen, die ja auch formgültig sind, wenn sie nur handschriftlich verfasst sind, auftauchen und zu Erbfolgen führen, die vorher so nicht absehbar waren. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Arial;">Wahlweise kann, soweit die Kosten für eine solche Bestattung vom Erben nicht eingeholt werden können, nach § 1615 BGB auch der zur Kostentragung herangezogen werden, der dem Erblasser unterhaltsverpflichtet ist. <span style="mso-spacerun: yes;"> </span></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Nur für den Fall, dass eine Bestattung aus verschiedentlichen Gründen nicht zeitnah durchzuführen ist, weil nicht anzunehmen ist, dass alsbald ein Angehöriger der bestattungspflichtig ist, zu finden ist, oder weil sich Angehörige weigern, sich um die Bestattung zu kümmern, wird durch das Ordnungsamt eine sogenannte Ersatzvornahme vorgenommen. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">In der Folge ermittelt dann auch das Ordnungsamt nach der von Ihnen vorgenommenen Bestattung nach bestattungspflichtigen Personen, bzw. führt entsprechende Verfahren, um Gelder wieder einzuholen, die das Ordnungsamt verauslagt hat, weil bestattungspflichtige Personen sich geweigert haben, die Bestattung durchzuführen. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Noch kurz zu einem Problem. Soweit Sie, auch dies wird in Ihrer Praxis schon öfter vorgekommen sein, mit Angehörigen oder Bestattungspflichtigen Bestattungsvorsorgeverträge abrechnen, aus denen ein Überschuss verblieben ist, werden Sie diesen regelmäßig auszahlen. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Sie sollten sich aber diesbezüglich absichern. Auch wenn Sie die Beträge an die Tochter oder den Sohn des Verstorbenen auszahlen, könnte es ja ohne weiteres so sein, dass die Abkömmlinge die Erbschaft ausgeschlagen haben. Wird dann in der Folge eine Nachlasspflegschaft installiert, besteht für Sie das Problem, dass der Nachlasspfleger von Ihnen verlangen kann, dass Sie die Überschüsse aus dem abgeschlossenen Bestattungsvorsorgevertrag an ihn auszukehren haben. Sie können sich in einem solchen Fall nicht ohne weiteres mit dem Argument befreien, dass Sie diesen Betrag bereits an die Angehörigen gezahlt haben. Um hier Vorsorge zu treffen, sollten Sie sich den Erbschein oder ein eröffnetes Testament vorlegen lassen, da nach § 2367 BGB der, der an einen Erbscheinserben leistet, gegenüber dem wahren Erben von seiner Leistungspflicht befreit wird, es sei denn, er hat ein entgegenstehendes Wissen. Sollten Sie trotzdem zahlen wollen, obwohl Ihnen kein Erbschein vorgelegt wird, sollten Sie sich zumindest eine Freistellungserklärung unterzeichnen lassen. Somit sind Sie wenigstens im Innenverhältnis abgesichert. Bei neu abzuschließenden Bestattungsvorsorgeverträgen sollten Sie darauf achten, dass konkrete Bezugsberechtigte benannt werden. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen einen kurzen Einblick zum Thema Bestattungspflicht gegeben zu haben und stehe Ihnen für Fragen zur Verfügung. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify; mso-line-height-alt: 10.0pt; mso-pagination: none; tab-stops: 361.5pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Rechtsanwalt Dirk Gräning</span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Die neue Winterreifenpflicht – Hohe Geldbußen drohen!</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Feb 2011 13:50:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Roger Blum</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[„Vom Eise befreit sind Strom und Bäche …“

Die milderen Temperaturen lassen den einen oder anderen vergessen, dass die Zeit der notwendigen Winterbereifung noch lange nicht vorüber ist. Für diesbezügliche Klarheit hat die, am 4. Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretene Modifizierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) gesorgt. Bislang hatte sich der Gesetzgeber mit konkreten Anforderungen an die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; line-height: 150%; text-align: justify;"><em style="mso-bidi-font-style: normal;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">„Vom Eise befreit sind Strom und Bäche …“</span></em></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; line-height: 150%; text-align: justify;"><em style="mso-bidi-font-style: normal;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></em></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; line-height: 150%; text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die milderen Temperaturen lassen den einen oder anderen vergessen, dass die Zeit der notwendigen Winterbereifung noch lange nicht vorüber ist. Für diesbezügliche Klarheit hat die, am 4. Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretene Modifizierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) gesorgt. Bislang hatte sich der Gesetzgeber mit konkreten Anforderungen an die Kraftfahrer zurückgehalten. Die Fahrzeuge sollten lediglich an die jeweiligen Witterungsverhältnisse angepasst sein. Mit dieser Unbestimmtheit ist es nun vorbei. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; line-height: 150%; text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; line-height: 150%; text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Beim Auftreten von „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ müssen Kraftfahrzeuge, und dazu zählen auch Mopeds und Motorräder, mit M+S-Reifen ausgerüstet sein. Dieser Reifentyp soll durch sein Laufflächenprofil und seine Materialstruktur bessere Fahreigenschaften auf winterlichen Strassen garantieren. Aber Vorsicht, nicht immer weist der „M+S“-Schriftzug an Ihren Reifen auch auf diese Eigenschaften hin. Das Symbol ist bislang nicht urheberrechtlich geschützt. Deshalb gehen einige Hersteller in China und den USA sehr freizügig mit der Vergabe dieses Etiketts um. Die genaue Definition des Begriffs „M+S-Reifen“ steht noch aus. <span style="mso-spacerun: yes;"> </span>Bis es soweit ist, muß sich der Kraftfahrer auf die Herstellerangabe verlassen. Damit dürften auch Allwetterreifen, bzw. Ganzjahresreifen mit dem „M+S“-Zeichen noch der gesetzlichen Vorgabe genügen. Wer allerdings ganz sicher gehen will, sollte beim Reifenkauf<span style="mso-spacerun: yes;">  </span>auf das piktographierte Bergsymbol mit der Schneeflocke achten. Das steht für ein gesondert geprüftes Traktionsverhalten der Reifen. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; line-height: 150%; text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; line-height: 150%; text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Einhergehend mit der Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben wurde gleichzeitig das Bußgeld für einen Verstoß gegen diese Auflage drastisch erhöht. Statt bisher 20 Euro, sind nun 40 Euro fällig. Falls durch die falsche Bereifung zusätzlich der Verkehr behindert wird, kostet das den Kraftfahrer sogar 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; line-height: 150%; text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; line-height: 150%; text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Auch auf den Versicherungsschutz kann die Verwendung ungeeigneter Reifen Auswirkungen haben. Zwar hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft betont, dass die Haftpflichtversicherung auch zukünftig für Schäden an anderen Personen oder Sachen aufkommen wird, wenn die falsche Bereifung für den Unfall ursächlich war. Hat sich der Versicherte aber grob fahrlässig verhalten, weil er etwa mit Sommerreifen im Gebirge unterwegs war, dann muss er damit rechnen, die eigenen Schäden nicht voll erstattet zu bekommen.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; line-height: 150%; text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; line-height: 150%; text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">In diesem Sinne: Gute Fahrt!</span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Ist der Zugang der Arztrechnung Fälligkeitsvoraussetzung?</title>
		<link>http://www.graening-kollegen.de/ist-der-zugang-der-arztrechnung-falligkeitsvoraussetzung/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 Feb 2011 15:41:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Roger Blum</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Fälligkeit der ärztlichen Vergütung tritt nach § 12 Abs. 1 GOÄ ein, wenn eine der GOÄ entsprechende Rechung erteilt worden ist. Die (noch) herrschende Meinung sieht dafür sowohl das Vorliegen einer der der GOÄ entsprechenden Rechnung und deren Zugang als erforderlich an. Der Zahlungspflichtige muss die Rechnung auch erhalten haben. Dies kann aber dazu führen, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt; color: #1f1f1f; font-family: Arial;">Die Fälligkeit der ärztlichen Vergütung tritt nach § 12 Abs. 1 GOÄ ein, wenn eine der GOÄ entsprechende Rechung erteilt worden ist. Die (noch) herrschende Meinung sieht dafür sowohl das Vorliegen einer der der GOÄ entsprechenden Rechnung und deren Zugang als erforderlich an. Der Zahlungspflichtige muss die Rechnung auch erhalten haben. Dies kann aber dazu führen, dass der Vergütungsanspruch erst Jahre nach der Leistungserbringung geltend gemacht wird und der Patient seinerseits Gegenansprüche möglicherweise nicht mehr entgegenhalten kann. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt; color: #1f1f1f; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt; color: #1f1f1f; font-family: Arial;">Nach Ansicht des AG München (</span><span style="font-size: 11pt; font-family: Arial;">Urteil vom 31.12.2010, Az.: 154 C 7500/10) ist der Zugang der ärztlichen Honorarrechnung nicht Fälligkeitsvoraussetzung. <span style="color: #1f1f1f;">Dies ergebe sich nach Ansicht des Gerichts schon aus dem Wortlaut des § 12 GOÄ, der eine Erteilung einer prüffähigen Rechnung und nicht deren Zugang verlangt. Dieses Ergebnis sei auch nicht unbillig, da dem Patienten bis zum Erhalt der prüffähigen Rechnung ein Zurückbehaltungsrecht des Arzthonorars zusteht.</span></span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Elternunterhalt</title>
		<link>http://www.graening-kollegen.de/elternunterhalt/</link>
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		<pubDate>Fri, 08 Oct 2010 13:42:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Roger Blum</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Es existiert nicht lediglich ein Tatbestand, der den Kindern gegenüber den Eltern einen Anspruch auf Unterhalt gewährt, sondern auch umgekehrt.
Der Anspruch der Eltern gegenüber Kindern ist in mehrerer Hinsicht wesentlich schwächer ausgestaltet. Die bedürftigen Eltern gehen z.B. allen anderen Unterhaltsberechtigten im Rang gemäß § 1609 Nr. 6 BGB nach. Regulativ des bestehenden Bedarfes der Eltern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es existiert nicht lediglich ein Tatbestand, der den Kindern gegenüber den Eltern einen Anspruch auf Unterhalt gewährt, sondern auch umgekehrt.</p>
<p>Der Anspruch der Eltern gegenüber Kindern ist in mehrerer Hinsicht wesentlich schwächer ausgestaltet. Die bedürftigen Eltern gehen z.B. allen anderen Unterhaltsberechtigten im Rang gemäß § 1609 Nr. 6 BGB nach. Regulativ des bestehenden Bedarfes der Eltern ist deren Bedürftigkeit und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Vorrangig für den Unterhalt haftet immer der Ehegatte, auch der geschiedene, soweit gegen ihn ein Unterhaltsanspruch besteht. Ist er nicht leistungsfähig, haften die Kinder im Rahmen der sogenannten Ersatzhaftung. Kinder haften vor den Großeltern für den Anspruch der Eltern, und vor den Enkelkindern.</p>
<p>Werden Leistungen durch die öffentliche Hand erbracht, geht der Unterhaltsanspruch auf den Träger der Sozialhilfe oder einen anderen Träger über.</p>
<p>Ein etwaiges Eigeneinkommen der Eltern ist in vollem Umfang für die Deckung ihres Bedarfes einzusetzen, vorhandenes Vermögen (außer Schonvermögen) ist vorab zu verwerten. Unter Schonvermögen der Eltern fällt nur ein kleiner Betrag, der ab dem 60. Lebensjahr 2.600,00 Euro (mit Erhöhungsmöglichkeit) beträgt.</p>
<p>Der Selbstbehalt der Kinder ist nicht pauschal und losgelöst von deren Lebensstellung, Einkommen und Vermögen zu bestimmen, sondern muss in jedem Einzelfall bestimmt werden. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte regeln daher Mindestselbstbehaltsätze, die derzeit bei 1.400,00 Euro plus der Hälfte der Differenz zwischen dem Selbstbehalt und dem bereinigten Nettoeinkommen liegen. In Einzelfällen wird man diesen Selbstbehalt erhöhen müssen, z.B. bei besonderen Belastungen des Unterhaltspflichtigen, eines sehr hohen Lebensstandartes oder ähnlichem. Das Nettoeinkommen ist zu bereinigen, z.B. um Steuern, Krankenvorsorgeaufwendungen, Altervorsorge, vorrangige Unterhaltslasten, Verbindlichkeiten, die vor Kenntnis der Unterhaltsverpflichtung eingegangen wurden.</p>
<p>Vom Selbstbehalt zu unterscheiden ist der Einsatz etwaigen Vermögens des Pflichtigen, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um der Unterhaltspflicht nachzukommen. Eine Verpflichtung zum Einsatz des Vermögensstammes besteht nicht, soweit es für den eigenen Unterhalt gebraucht wird oder die Verwertung mit einem nicht zu vertretenden wirtschaftlichen Nachteil verbunden wäre (z.B. Familienheim zur Sicherung des Wohnbedarfes).  Zu belassene Altersrücklagen sind nach Höhe des Einkommens und der Dauer der Erwerbstätigkeit zu beurteilen. Als sogenannte zweite Säule der Altersvorsorge darf der Nichtselbständige 5 % seines Bruttoeinkommens pro Jahr, der Selbständige 25 % unberücksichtigt lassen, so dass das nicht einzusetzende Vermögen bei einem<br />
Nichtselbständigen mit einem Bruttoeinkommen von 50.000,00 Euro pro Jahr bei 40 Berufsjahren 100.000,00 Euro betragen würde (5 % aus 50.000,00 Euro = 2.500,00 Euro x 40).</p>
<p>Häufig stellt sich die Frage, ob das Einkommen des Ehegatten des unterhaltspflichtigen Kindes eine Rolle spielt. Ist der Ehegatte selbst unterhaltsbedürftig, ist sein Bedarf beim Pflichtigen vorab vom Nettoeinkommen abzugsfähig zu berücksichtigen, bevor der Unterhalt für die Eltern berechnet wird. Verdient der Ehegatte mehr, als der Unterhaltspflichtige selbst, ist zu prüfen, ob der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten durch das Einkommen des Ehegatten über den Familienunterhalt ganz oder teilweise gedeckt ist. Die Antwort auf die eingangs gestellte Frage lautet mithin: ja, das Einkommen des Ehegatten spielt mittelbar über den Familienunterhalt eine Rolle.</p>
<p>Ein Unterhaltsanspruch des Berechtigten kann ausnahmsweise verwirkt sein, wenn der Unterhaltbedürftige selbst in der Vergangenheit gegenüber seinem Kind vorsätzlich Pflichten verletzt hat, z.B. bei Misshandlungen, sexuellem Missbrauch oder Verletzung eigener Barunterhaltsverpflichtungen.</p>
<p>An dieser Vorgabe ändert auch die jüngste Entscheidung des BGH vom 15.09.2010 nichts grundlegend. Der Bundesgerichtshof hat darin entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Sozialhilfeträger, der einem im Heim lebenden Elternteil Sozialleistungen erbracht hat, von dessen Kindern eine Erstattung seiner Kosten verlangen kann.</p>
<p>Die Klägerin, Trägerin der öffentlichen Hilfe, nahm den Beklagten aus übergegangenem Recht auf Zahlung von Elternunterhalt für seine 1935 geborene Mutter in Anspruch. Die Mutter befand sich seit April 2005 in einem Pflegeheim und litt bereits während der Kindheit des Beklagten an einer Psychose mit schizophrener Symptomatik mit einhergehender Antriebsschwäche und Wahnideen. Die Mutter hatte den Beklagten nur bis zur Trennung und Scheidung von ihrem Ehemann im Jahr 1973 versorgt und betreut, seit 1977 bestanden so gut wie keine Kontakte mehr zwischen dem Beklagten und seiner Mutter.</p>
<p>Der Beklagte wandte nun unter anderem Verwirkung eines Unterhaltsanspruches der Mutter aufgrund ihres Fehlverhaltens ein. Da sie ihn als Kind nie gut behandelt habe, würde es eine unbillige Härte bedeuten, wenn der Beklagte gegenüber dem Sozialhilfeträger kraft Anspruchsübergangs für den Unterhalt der Mutter aufkommen müsste.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof entschied unter anderem, dass eine psychische Erkrankung, die dazu führt, dass der pflegebedürftige Elternteil der Unterhaltsverpflichtung seinem Kind gegenüber nicht gerecht werden konnte, nicht als schuldhaftes Fehlverhalten mit der Konsequenz eines Anspruchsverlustes betrachtet werden kann. Die Krankheit der Mutter sei als Schicksal bedingt einzustufen und deren Auswirkungen auf den Beklagten rechtfertigten es nicht, die Unterhaltslast dem Staat aufzubürden. Etwas anderes gelte unter anderem dann, wenn der Sachverhalt auch öffentliche Belange beinhaltet. Dies war unter anderem in einer Entscheidung der Fall, in der die psychische Erkrankung des unterhaltsberechtigten Elternteils und die damit verbundene Unfähigkeit, sich um das Kind zu kümmern, auf einem Einsatz im Zweiten Weltkrieg beruhte. Diese Konstellation führte dazu, dass ein Übergang des Unterhaltsanspruches auf die Behörde nicht stattfand, jedoch bleibt der Ausschluss des Anspruchsübergangs auf Ausnahmefälle beschränkt.</p>
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		<title>Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte der GASAG Kunden</title>
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		<pubDate>Thu, 23 Sep 2010 16:26:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Roger Blum</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Mit Beschluss vom 7.09.2010 (Az.: 1 BvR 2160/09) hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden der  GASAG gegen die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 15.07.2009 und vom 26.01.2009 nicht zur Entscheidung angenommen. Die GASAG rügte, durch die Urteile des BGH in ihren Grundrechten, insbesondere aus Art 12 I GG, verletzt zu sein. Das Bundesverfassungsgericht konnte eine Grundrechtsverletzung allerdings [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Beschluss vom 7.09.2010 (Az.: 1 BvR 2160/09) hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden der  GASAG gegen die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 15.07.2009 und vom 26.01.2009 nicht zur Entscheidung angenommen. Die GASAG rügte, durch die Urteile des BGH in ihren Grundrechten, insbesondere aus Art 12 I GG, verletzt zu sein. Das Bundesverfassungsgericht konnte eine Grundrechtsverletzung allerdings nicht erkennen. Vielmehr stellte es in seinem Beschluss fest, dass die Feststellung der Instanzgerichte, dass die umstrittene Preisanpassungsklausel, entgegen dem Gebot von Treu und Glauben die Kunden der Beschwerdeführerin unangemessen benachteilige, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Auch die Versagung eines Preisanpassungsrechtes entsprechend § 4 Abs.1 und 2 AVBGasV im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung begegne zudem keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.</p>
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		<title>Kostenerstattung von Privatgutachten</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 08:53:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Roger Blum</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Ein Mieter, der vorprozessual ein Privatgutachten einholt, um z. B. die Ursächlichkeit von Schimmel oder Baulärm zwecks Mietminderung nachzuweisen, hat regelmäßig ein großes Interesse daran, die Kosten dieses Privatgutachtens vom Vermieter erstattet zu bekommen. In der Regel sind Kosten eines eingeholten Privatgutachtens zwar nicht erstattungsfähig, doch bestehen dazu wesentliche Ausnahmen.
Die Kosten für ein vorprozessual eingeholtes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Mieter, der vorprozessual ein Privatgutachten einholt, um z. B. die Ursächlichkeit von Schimmel oder Baulärm zwecks Mietminderung nachzuweisen, hat regelmäßig ein großes Interesse daran, die Kosten dieses Privatgutachtens vom Vermieter erstattet zu bekommen. In der Regel sind Kosten eines eingeholten Privatgutachtens zwar nicht erstattungsfähig, doch bestehen dazu wesentliche Ausnahmen.</p>
<p>Die Kosten für ein vorprozessual eingeholtes Privatgutachten sind erstattungsfähig, wenn die Beauftragung des Sachverständigen zur ordnungsgemäßen Prozessvorbereitung und aus Gründen der Waffengleichheit erforderlich war. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Mieter seine Behauptung nur mit Hilfe dieses Privatgutachtens darlegen und unter Beweis stellen kann.</p>
<p>Die Kosten für ein Privatgutachten, das – erstmalig oder ergänzend – während des Prozesses eingeholt wird, ist dagegen nur unter engen Voraussetzungen erstattungsfähig. Die Kosten sind als notwendige Prozesskosten erstattungsfähig, wenn der Mieter nur damit seiner Darlegungspflicht genügen und die erforderlichen Beweisanträge vorbereiten kann, insbesondere dann, wenn er ohne fachliche Beratung nicht in der Lage wäre, Fragen an den gerichtlichen Sachverständigen zu formulieren, ein mit guten Gründen für falsch gehaltenes Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen zu widerlegen oder der Anforderung des Gerichts zur fachlichen Substantiierung seines Sachvortrages nachzukommen.</p>
<p>Grundsätzlich stehen nun zwei Wege der Kostenerstattung offen, nämlich der Geltendmachung der Kosten des Privatgutachters als materiellen Schadensersatzposten im Rahmen einer Klage einerseits und als formelle Kostenposition im Rahmen der festzusetzenden Kosten des Prozesses, d. h. neben Rechtsanwalts- und Gerichtskosten usw., anderseits. Beide Möglichkeiten der Geltendmachung der Kosten stehen nach überwiegender Ansicht alternativ zur Verfügung.</p>
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