Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Änderungen der Verkehrssünderkartei

Veröffentlicht am 12.03.2014

Das alte Punktesystem wurde grundlegend reformiert. Das neue Bewertungssystem gilt ab dem 01.05.2014. Das Eintragungsregister nennt sich dann Fahreignungsregister (FAER), welches begrifflich das Verkehrszentralregister (VZR) ablöst. Die bisherige Punktegrenze ist von 18 auf 8 Punkte verkürzt worden.

Zukünftig werden jeweils alle Verkehrsverstöße mit einem Punkt eingetragen, die unter Beachtung des Bußgeldbescheides mit einer Geldbuße von mindestens 60,00 Euro bedroht sind und sich auf die Verkehrssicherheit auswirken.

Bei schwerwiegenderen Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße und einem Fahrverbot geahndet werden, werden künftig zwei Punkte fällig und für Verkehrsstraftaten (z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr) drei Punkte in die Kartei eingetragen.

Zu beachten sind dabei auch die neu anzuwendenden Tilgungsfristen. Diese werden jetzt im Unterschied zu früher für jede Eintragung extra berechnet, so dass die jetzt noch angewendeten Hemmungstatbestände, mit denen die Punkte länger in der Kartei enthalten sind, weil weitere Verkehrsverstöße hinzugekommen sind, keine Anwendung mehr finden.

Bei der Länge der Frist zur Tilgung der Punkte kommt es jetzt auf die Kategorie an, nach der die Punkte verteilt worden sind. Erhält man in der Kategorie 1 einen Punkt, beträgt die Tilgungsfrist 2,5 Jahre, in der Kategorie 2 mit zwei Punkten 5 Jahre und in der Kategorie 3 mit drei Punkten 10 Jahre.

Hinzu kommt, dass wesentlich früher als jetzt noch gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen werden. Diese erfolgen schon bei einem Punktestand von 4-5 Punkten, eine weitere gebührenpflichtige Verwarnung wird bei einem Punktestand von 6-7 erteilt und bei einem Punktestand von 8 Punkten wird dann schließlich die Fahrerlaubnis entzogen. Diese darf dann frühestens nach dem Ablauf von sechs Monaten neu erteilt werden, wobei hier eine positive MPU (sogenannter Idiotentest) nachgewiesen werden muss.

Die jetzt noch eingetragenen Punkte werden zum 01.05.2014 gelöscht, wenn sie nach dem neuen Recht nicht mehr eingetragen hätten werden dürfen. Alle anderen Punkte werden nach einem festgelegten Schema umgerechnet, zum Beispiel aus jetzt 1 bis 3 Punkten wird in Zukunft einer, aus 4-5 Punkten werden zwei Punkte, aus 6-7 werden drei usw. Wichtig ist daher möglicherweise für Verkehrsteilnehmer, die nach geltendem Recht noch Punkteeintragungen haben, bis Ende April nachzudenken, ein Seminar zu belegen. Immerhin können bei einer freiwilligen Teilnahme an einem verkehrspsychologischen Seminar vier Punkte abgebaut werden, was erhebliche Vorteile bringen kann. Diese Möglichkeit sieht die Neuregelung ab 01.05.2014 so nicht mehr vor.

Außerdem gilt es eine Reihe von Übergangsvorschriften zu beachten. Genau zu wissen, wann möglicherweise alte Punkte gestrichen werden und wie sie damit dann aus der Flensburger Kartei verschwinden, bedarf einer Prüfung im Einzelfall.

Dirk Gräning

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