Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Archiv für Februar 2018

gesonderte Ausweisung haushaltsnaher Dienstleistungen in der Betriebskostenabrechnung

Alljährlich rechnet der Vermieter gegenüber seinem Mieter die Neben- und Verbrauchskosten ab. Mit dieser Nebenkostenabrechnung werden auch einzelne Betriebskosten, die sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen darstellen, abgerechnet. Solche haushaltsnahen Dienstleistungen kann der Mieter in seiner jährlichen Steuererklärung berücksichtigen. Das Landgericht Berlin hatte nun zu entscheiden, ob der Mieter von dem Vermieter eine entsprechende steuerliche Bescheinigung nach § 35 […]

Veröffentlicht am 01.02.2018