Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Archiv für Mai 2017

Finderlohn – Ehrlichkeit zahlt sich aus

  Wer eine scheinbar herrenlose Brieftasche auf der Straße findet und diese – dem ehrlichen Anstandsverhalten geschuldet – wieder an den Eigentümer aushändigt, hat rechtlich gesehen einen Anspruch auf Finderlohn, da man damit seiner gesetzlichen Pflicht aus § 965 BGB nachkommt. Ehrlichkeit währt schließlich am längsten und wird unter diesem Aspekt auch vom Gesetzgeber belohnt. […]

Veröffentlicht am 02.05.2017