Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Archiv für März 2016

Elternunterhalt: Verwertung der Immobilie für pflegebedürftige Eltern?

Der BGH hat entschieden, dass der Wert einer angemessenen selbst genutzten Immobilie bei der Bemessung des Altersvermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt bleibt, weil ihm eine Verwertung nicht zumutbar ist. Übersteigt das sonstige vorhandene Vermögen ein über die Dauer des Berufslebens mit 5 % vom Bruttoeinkommen geschütztes Altersvorsorgevermögen nicht, kommt eine […]

Veröffentlicht am 16.03.2016