Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Archiv für Januar 2016

Haftung trotz Vorfahrt

Das Recht zur Vorfahrt ist kein Freifahrtschein. Wird eine mögliche Verletzung der Vorfahrt erkennbar, muss der Vorfahrtberechtigte adäquat reagieren, so ein Urteil des Oberlandesgerichts München vom 21.12.2012 (Aktenzeichen 10 U 2595/12). Hätte eine Kollision vermieden werden können, trägt auch der Vorfahrtberechtigte eine Mithaftung. Autofahrerin missachtet Vorfahrt und haftet trotzdem nicht voll Im vorliegenden Fall hatte eine […]

Veröffentlicht am 20.01.2016