Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Archiv für Januar 2015

Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge wegen Kommunikationsproblemen?

Nach Beschluss des OLG Hamm (Az. 2 UF 39/13) rechtfertigen die im Jahre 2012 aufgetretenen Kommunikationsprobleme zwischen den Eheleuten keine Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Das Kindeswohl stehe im Vordergrund und nicht der Ausgleich persönlicher Defizite zwischen den Eltern. Wie das OLG Hamm entschieden hat, kann die gemeinsame elterliche Sorge nicht zur Regelung von Kommunikationsproblemen […]

Veröffentlicht am 08.01.2015