Archiv für Juni 2013
Fristlose Kündigung auch bei Nichtzahlung erhöhter Betriebskostenvorauszahlungen möglich!
Wie der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 18.07.2012 – VIII ZR 1/11 betont hat, kann der Vermieter dem Mieter auch dann fristlos kündigen, wenn er die erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen nicht zahlt. Diese sind bei dem Zahlungsrückstand zu berücksichtigen. In dem zugrundeliegenden Fall hat der Vermieter die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten seit Oktober 2003 mehrmals erhöht. Die […]
Veröffentlicht am 12.06.2013