Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Archiv für Mai 2013

Neues zur Ausgleichszahlung für verpassten Anschlussflug

Für einen Ausgleichsanspruch wegen Verspätung nach der Fluggastrechteverordnung genügt es, wenn der verspätete Abflug dafür ursächlich ist, dass die Reisenden ihren Anschlussflug nicht mehr erreichen und aufgrund dessen mit Verspätung an ihrem Reiseziel ankommen. Dies hat der Bundesgerichtshof nun laut Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes in seinem Urteil vom 07. Mai 2013 – X ZR […]

Veröffentlicht am 16.05.2013