Weinvorrat kein Haushaltsgegenstand

Das Amtsgericht München hat sich kürzlich mit der Frage beschäftigt, ob es sich bei einem Weinvorrat um einen Haushaltsgegenstand handelt. In dem Fall ging es um eine Frau, die nach der Trennung von ihrem Mann den halben Bestand der im Keller gelagerten wertvollen Weine, hilfsweise 250.000 €, verlangte. Den Antrag der Frau wies das Amtsgericht […]