Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Archiv für Juni 2009

Der BGH und die europäische Verbrauchsgüterkaufrichtlinie

Immer wieder geschieht es, dass Verbraucher eine gekaufte Ware reklamieren müssen, da sie Mängel aufweist. Nicht selten wird dem Verbraucher im Rahmen der Gewährleistungsrechte ( § 437 BGB ) Nacherfüllung durch Lieferung einer neuen mangelfreien Ware angeboten. Manche Verkäufer verlangen vom Verbraucher dann für die zeitweise Nutzung der bemängelten Ware eine Entschädigung, auch Wertersatz genannt.

Veröffentlicht am 02.06.2009